Betreuungen

Berufsbetreuer übernehmen eine verantwortungsvolle und wichtige Funktion in der Gesellschaft: Sie unterstützen und beraten volljährige Menschen, die in ihrer derzeitigen Lebenssituation nicht ohne Hilfe einer weiteren Person auskommen, weil sie z.B. psychisch erkrankt, körperlich oder geistig behindert und in ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind.

Die Betreuten können zeitweise oder dauerhaft nicht selbst für ihre persönlichen Angelegenheiten sorgen. Deshalb wird ihnen vom Amtsgericht bzw. Betreuungsgericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt.

Bei dieser Unterstützung achte ich darauf den individuellen Willen des betroffenen Menschen so einfühlsam wie möglich zu erkennen und ihm so reibungsfrei wie möglich zu entsprechen. Dies bedeutet insbesondere auch, dass die Interessen der betreuten Personen optimal erkannt und unter besonderer Berücksichtigung von deren Wille und Wohl umgesetzt werden sollen.

hier: Weitere Informationen zu Betreuungen

hier: Formulare, Muster und Vordrucke des BMJV

 

 


 

 

Mitglied im Bundesverband der Betreuer/innen e.V.