- Gesundheitssorge: hier insbesondere die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung, sei es ein regelmäßiger Arztbesuch bis hin zur Bestellung eines Pflegedienstes oder einer individuellen stationären Unterbringung
- Vermögensregelung: Kontoverwaltung, Anträge für Befreiungen, wie GEZ oder Rezeptgebühr oder auch Mithilfe beim Abbau von etwaigen Schulden
- Wohnungsangelegenheiten: Regelung von Mietangelegenheiten oder Unterstützung bei einem Umzug
- Aufenthaltsbestimmung: z.B. Entscheidung über den Umzug in ein Pflegeheim oder eines stationären Krankenhausaufenthaltes
- Behördenangelegenheiten: Regelung von Amtsgeschäften und Geltendmachen von Ansprüchen
- Postangelegenheiten: Öffnen und Verwalten der Post, wobei hier die rein private Post ungeöffnet weiter geleitet wird
Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten (teilweise) nicht selbst erledigen können. Wille und Wohl der betroffenen Menschen stehen dabei unter besonderer Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention an erster Stelle – so schreiben es die Gesetze vor.
Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständigen Amtsgerichten eingerichtet. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen nach Möglichkeit nur in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal eingerichtet werden. Diese Regelung soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben – gerade auch nach Einrichtung einer Betreuung – der betroffenen Menschen gewährleisten.